ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER IMS GROUP B.V., BARNEVELD

I.       ALLGEMEIN

1.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Angebote, Offerten, Warenlieferungen und Dienstleistungen, es sei denn, wir haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.      Falls irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein sollte, hat das keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Die Parteien halten Rücksprache über eine Ersatzbestimmung.

 

II.      ANGEBOTE UND PREISE

1.    Sämtliche Angebote und Preisangaben sind unverbindlich. Nach der Annahme eines Angebots sind wir berechtigt, den Vertrag innerhalb von ** Werktagen nach der Annahme aufzulösen.

2.      Aufträge, die an Zwischenpersonen vergeben wurden, sind für IMS Group B.V. erst verbindlich, nachdem sie sie schriftlich bestätigt hat. Sofern IMS Group B.V. als Vertreter auftritt, gilt, dass Aufträge zur Lieferung von Waren erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten angenommen sind.

3.    Der Verkäufer ist berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrags, aber vor der Lieferung Änderungen an einem der Bestandteile ergeben, aus denen sich der Kaufpreis zusammensetzt.   

4.    Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, nach Versand der Auftragsbestätigung Fehler in der Preisgestaltung zu korrigieren.

5.    Die Nettorechnungsbeträge der Rechnungen des Verkäufers können um ein Kreditlimit von 3 % erhöht werden. Für Rechnungen, die sich einschließlich Mehrwertsteuer auf weniger als 25,00 € belaufen, können Verwaltungskosten in Höhe von 3,50 € anfallen.   

 

III.    ABRUFBESTELLUNGEN

1.      Wenn Lieferungen auf Abruf entweder innerhalb einer bestimmten Frist, regelmäßig oder in Teillieferungen erfolgen sollen, kann sich der Käufer nicht mehr auf die Lieferung von Waren berufen, deren Lieferfrist abgelaufen ist. Andererseits hat IMS Group B.V. jederzeit das Recht, nach Ablauf der Frist eine Lieferung vorzunehmen. Wenn die Parteien keine Frist vereinbart haben, muss der Käufer die gesamte Bestellung auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum abnehmen, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist.

 

IV.     BESTELLUNGEN UND LIEFERUNGEN

1.      Die angegebenen Lieferzeiten, technischen Spezifikationen, Maße usw. sind Näherungswerte und Schätzungen. Der Verkäufer gibt an, wenn Abweichungen von den gegenüber dem Käufer getätigten Angaben vorliegen. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung des Verkäufers die Auflösung des Vertrags mittels einer schriftlichen Erklärung zu erklären. Unterlässt er dies, wird davon ausgegangen, dass der Käufer sich mit der Änderung der Angaben seitens des Verkäufers einverstanden erklärt. Der Käufer hat auf keinen Fall Anspruch auf jeglichen Schadensersatz aufgrund abweichender Angaben des Verkäufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.    Wenn der Rechnungswert der versendeten Waren weniger als 185,00 € beträgt, gehen die Versandkosten auf Rechnung des Käufers. Die Kosten für Express- und Rücksendungen gehen grundsätzlich auf Rechnung des Käufers.

3.    Als Zeitpunkt der Lieferung gilt grundsätzlich der Zeitpunkt, an dem die Waren das Lager des Verkäufers oder das Werk verlassen, sofern es sich um eine Direktlieferung des Herstellers handelt. Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, die Waren ab Werk zu liefern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Auf Wunsch ist IMS Group B.V. bereit, bei der Versicherung des Risikos als Vermittler aufzutreten.

Als moment van levering geldt steeds het moment waarop de goederen het magazijn van verkoper of de fabriek, voor zover er sprake is van een rechtstreekse levering door de fabrikant, verlaten. Verkoper heeft steeds het recht de goederen af fabriek te leveren, tenzij schriftelijk anders is overeengekomen. Desgewenst is IMS Group B.V. bereid te bemiddelen bij het verzekeren van bedoeld risico. Verkoper is voorts vrij in de keuze van het middel en de wijze van transport. Ferner hat der Verkäufer freie Wahl beim Transportmittel und der Transportart.

 

V.      HÖHERE GEWALT

1.      Bei andauernder höherer Gewalt, worunter jede Behinderung zu verstehen ist, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, und worunter daher auch eine ausbleibende Belieferung des Verkäufers fällt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag mittels einer schriftlichen Erklärung aufzulösen. In diesem Fall hat der Käufer keinerlei Anspruch auf jeglichen Schadensersatz.

2.      Bei vorübergehender höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferzeit bzw. die Frist, innerhalb derer die Dienstleistungen erbracht werden sollen, um den Zeitraum zu verlängern, für den die vorübergehende Behinderung gilt. Der Käufer oder Auftraggeber kann in diesem Fall die Auflösung des Vertrags fordern, wenn nach vernünftigem Ermessen nicht von ihm verlangt werden kann, dass er die Sachen bzw. Dienstleistungen aufgrund der Verzögerung nachträglich annimmt, ohne dass er Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Käufer oder Auftraggeber kann in diesen Fällen ausschließlich die Auflösung des Vertrags innerhalb von 3 Werktagen fordern, nachdem er über die Verzögerung informiert wurde.

 

VI.     REKLAMATIONEN

1.      Reklamationen sowohl im Hinblick auf die Art und Qualität des Produkts als auch im Hinblick auf die in Rechnung gestellten Preise und Konditionen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Entgegennahme der Waren durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingegangen sein.

2.     Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Reklamationen, die nicht schriftlich, sondern beispielsweise über Zwischenpersonen, Wiederverkäufer, Vertreter usw. eingereicht wurden, anzunehmen.

3.     Wenn die Reklamation rechtzeitig eingereicht wird, muss der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit geben, zu überprüfen, ob die Reklamation berechtigt ist. Wenn das der Fall ist, muss der Käufer dem Verkäufer die benötigte Zeit gewähren, um die Ware zu reparieren oder zu ersetzen.

4.     Reklamationen geben dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen oder sich auf einen Schadenersatz zu berufen.

5.     Der Käufer muss Abweichungen im Hinblick auf die Zahl der Kolli direkt bei der Entgegennahme im Frachtbrief vermerken. Reklamationen im Hinblick auf die Menge, mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Schäden an der Lieferung oder fehlerhafte Lieferungen müssen dem Verkäufer innerhalb von 1 Werktag nach Entgegennahme mitgeteilt werden. Diese Regelung ist anzuwenden, es sei denn, mit dem Käufer und dem physischen Vertriebspartner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6.      Der Käufer muss dem Verkäufer Reklamationen von Teilsendungen innerhalb von 1 Werktag nach der Entgegennahme schriftlich mitteilen.

7.      Der Käufer muss dem Verkäufer Reklamationen von vollen Container-Auslandssendungen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitteilen.

8.      Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn – mit Ausnahme von Notfällen – Änderungen oder Reparaturen an den Waren vorgenommen wurden.

9.      Rücksendungen werden nur angenommen, wenn sich der Verkäufer schriftlich damit einverstanden erklärt hat. Unfrankierte Rücksendungen werden grundsätzlich verweigert.

 

VII.    ZAHLUNGSKONDITIONEN

1.      Die Bezahlung muss in Übereinstimmung mit der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung angegebenen Frist und Weise erfolgen. Wenn keine feste Zahlungsfrist vereinbart wurde, muss der fällige Betrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum beim Verkäufer eingegangen sein.

2.      Wenn in der Rechnung ein Kreditlimit genannt ist, darf dieses Kreditlimit abgezogen werden, wenn die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum wie vorstehend in Artikel VII.1 angegeben bezahlt wird.

3.     Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlungsart stehen, gehen auf Rechnung des Käufers. Alle gesetzlichen Zahlungsmittel werden vom Verkäufer ausschließlich als Zahlungsmittel akzeptiert, sofern die Beträge vollständig und korrekt eingehen.

4.     Bei Insolvenz, Gewährung von Gläubigerschutz, Pfändung zulasten des Käufers, Auflösung des Unternehmens des Käufers oder ausbleibender pünktlicher Zahlung oder Ratenzahlung ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig. Der Verkäufer hat in diesen Fällen ferner das Recht, laufende Verträge zu beenden oder ihre Ausführung auszusetzen. Davon unbeschadet bleibt sein Anspruch auf Schadensersatz bzw. sein Zurückbehaltungsrecht. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist die IMS Group B.V. berechtigt, die Waren öffentlich zu verkaufen.     

5.     Der Verkäufer ist berechtigt, Barzahlung zu fordern oder die Ware als Nachnahmesendung zu liefern, wenn Umstände vorliegen, die dies rechtfertigen; die Beurteilung dieser Umstände liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers.

6.     Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Käufer einen Zins in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen oder einen Zins, der dem Wechseldiskont + 2 % entspricht, wenn letzterer Zinssatz höher ist. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich.

7.      Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Käufer außerdem 15 % der Hauptforderung als außergerichtliche Inkassokosten, aber mindestens 100,00 €. Bei einem Gerichtsverfahren schuldet der Käufer außerdem die dafür anfallenden Gerichtskosten.

8.      Der Käufer kann die vom Verkäufer ausgestellten Gutschriften bis zu einem Jahr nach dem Datum der Gutschrift verrechnen.

9.      Wenn der Verkäufer auf Rechnung liefert, ist – bis ein Gegenbeweis erbracht wird – die Administration des Verkäufers für die Höhe der Schuld ausschlaggebend.

 

VIII.   GEWÄHRLEISTUNG

1.      Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten; ein Garantieanspruch muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden.

2.      Die Garantiefrist beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung.

3.      Die Gewährleistung gilt unter der Voraussetzung, dass normale und regelmäßige Wartungsarbeiten gemäß den Gebrauchsvorschriften stattfinden und dass die Teile zu den Zwecken verwendet werden, für die sie hergestellt werden.

4.     Wenn ohne Zustimmung der IMS Group B.V. Änderungen an den gelieferten Artikeln vorgenommen werden, verfällt die Gewährleistung.

5.     Schäden aufgrund von Montage- und/oder Bedienfehlern sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.     Gewöhnlicher Verschleiß von Teilen ist ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.     Die Erstattung für ein Teil beläuft sich höchstens auf den Gegenwert der gelieferten Ware.

8.     Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich in Form einer Gutschrift. Die IMS Group B.V. lehnt jegliche Rechnungen im Zusammenhang mit angefallenen Kosten ab.

9.     Ein Garantieanspruch kann nur bearbeitet werden, wenn er mit allen relevanten Daten begründet ist und innerhalb von 1 Monat nach der Reparatur eingereicht wird.

10.   Ausgetauschte Teile, für die im Rahmen der Gewährleistung eine Erstattung ausgezahlt wurde, gehen in das Eigentum der IMS Group B.V. über.

11.    Die IMS Group B.V. behält sich das Recht vor, einen Garantieanspruch nicht zu bearbeiten, wenn die Garantie- und/oder allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt sind.

12.   Wenn der Verkäufer den Garantieanspruch ablehnt, kann der Käufer die Produkte innerhalb von 14 Tage nach Eingang der Ablehnung abholen oder anfordern. Kosten für Rücksendungen gehen auf Rechnung des Käufers. Nach Ende der vorgenannten Frist kann der Käufer keinen Anspruch mehr auf die Produkte erheben. Teile, die nicht mehr verwendet werden können, werden entsorgt. Die übrigen Teile, die noch brauchbar sind, werden vom Verkäufer wiederverwendet. Der Käufer kann weder Anspruch auf die letztgenannten Teile erheben noch steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Verkäufer innerhalb der vorgenannten Frist keine Reaktion seitens des Käufers erhält.

13.     Gemäß den neuen EU-Richtlinien können Ansprüche nur für die von der IMS Group B.V. gelieferten Waren geltend gemacht werden.

 

IX.     HAFTUNG

1.     Die Haftung des Verkäufers ist auf die Erfüllung der vorstehend in VIII.1 beschriebenen Gewährleistungsverpflichtung beschränkt. Der Käufer ist nicht berechtigt, irgendeinen Schadensersatz zu fordern, der über die Erfüllung der vorgenannten Gewährleistungsverpflichtung hinausgeht. Der Käufer kann sich nicht auf etwaige Mängel als Grund für die Auflösung des Vertrags berufen.

2.     Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer oder Dritten entstehen und die auf Mängel an den gelieferten Waren zurückzuführen sind, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zurückzuführen.

3.     Der Käufer stellt den Lieferanten von Ansprüchen durch Dritte wegen Schäden frei, die im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen auftreten. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf Schäden, die auf Mängel an den gelieferten Waren zurückzuführen sind.

4.     Bei Exporten muss der Käufer sich selbst erkundigen, ob der Verkauf der Waren im betreffenden Land gestattet ist.

 

X.      EIGENTUMSVORBEHALT

1.     Sämtliche Waren bleiben auf Rechnung und Gefahr des Käufers Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alles, was er dem Verkäufer aufgrund irgendeiner Lieferung an Hauptforderungen, Zinsen und Kosten schuldet, bezahlt hat. Das bedeutet, dass bezahlte Waren erst ins Eigentum des Käufers übergehen, wenn er alles, was er dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet, bezahlt hat.

2.     Für Waren, die beim Käufer vorhanden sind und im Lieferprogramm des Verkäufers aufgeführt sind, wird davon ausgegangen, dass sie – bis ein Gegenbeweis erbracht wurde – vom Verkäufer stammen.

3.     Wenn sich der Käufer im Verzug befindet, kann der Verkäufer alle mit dem Käufer geschlossenen Verträge mittels einer schriftlichen Erklärung einseitig auflösen und die Waren zurücknehmen.

 

XII.    ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

1.      Für die mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht.

2.      Sämtliche Streitfälle im Zusammenhang mit einem Angebot, Vertrag oder weiteren Vertrag, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden dem zuständigen Gericht in Arnheim, Niederlande vorgelegt.

 

Diese Geschäftsbedingungen sind bei der zuständigen niederländischen Industrie- und Handelskammer Kamer van Koophandel Oost-Nederland unter dem Aktenzeichen 18129503 hinterlegt.

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